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Blitzlicht 02-2019
seit 1. Januar 2019 gilt u. a.: Job-Tickets sind wieder steuerfrei.
Arbeitgeber, die aus der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung Sozialversicherungsbeiträge sparen, sind verpflichtet, beim
Abschluss von Neuverträgen einen Zuschuss zu leisten.
Die nach der 1
%-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme für auch privat gefahrene betriebliche
Fahrzeuge ist möglicherweise begrenzbar. Darüber muss das
Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Die einzelne Aufzeichnung eines jeden
Barumsatzes kann unzumutbar sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein modernes
PC-Kassensystem zum Einsatz kommt. Bei weiteren Auffälligkeiten kann eine
Hinzuschätzung zulässig sein. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung kann die
unzutreffende Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers ohne weitere
Voraussetzungen korrigiert werden.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser
Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir
beraten Sie gern