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Blitzlicht 01-2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
für freie Wohnungen oder Unterkünfte sowie
für die freie Verpflegung von Mitarbeitern gibt es ab 1. Januar 2019 neue
Sachbezugswerte.
Der Betriebsausgabenabzug eines Gewinnermittlers für Fahrten
zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit einem zur privaten Nutzung überlassenen
betrieblichen Kfz ist mitunter nur beschränkt möglich. Die zugrunde liegende
Berechnungsformel gilt unabhängig von der Anzahl der getätigten
Fahrten.
Entsendet ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ins Ausland, ist
grundsätzlich die gesamte Reisezeit zu vergüten.
Das Finanzgericht Düsseldorf
hat entschieden, dass der sog. Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters
nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliege.
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